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Rechtliches für Blogger

Darf ich das bloggen?“ Spreeblick widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bloggens. Soweit ich das als Nicht-Jurist beurteilen kann, sind die Spreeblick-Hinweise auch für Schweizer Blogger interessant. Vielleicht lassen sich insgesamt folgende Regeln aufstellen. Diese decken nicht alle kritischen Rechtsbereiche ab, die durch das Bloggen berührt werden. Wer sich jedoch an die folgenden Punkte hält, kann einige Schwierigkeiten vermeiden:

– Beachte bei Namensgebung/Domain-Wahl Rechte wie das Markenschutzrecht.
– Kennzeichne Zitate und führe Quellen präzis an.
– Ein Artikel soll in der Regel aus mehr bestehen als aus einem „eingeklebten“ Zitat.
– Verwende keine Elemente (Bilder, Videos usw.), über deren Rechte du nicht verfügst.
– Achte auf das Recht am eigenen Bild (Vorsicht, wenn Personen abgebildet sind)
– Setze keine Links auf illegale Websites/Inhalte.
– Kennzeichne bei Links klar, dass du auf externe Ressourcen verweist.
– Unterlasse persönliche Beleidigungen.
– Kläre, unter welchem Rechtsschutz deine Beiträge stehen sollen (Creative Commons?).
– Führe ein korrektes Impressum.

Überprüfen, wo seine eigenen Texte im Web multipliziert worden sind, lässt sich übrigens mit CopyScape.

Damit dürften sich ein Teil der bestehenden Risiken einschränken lassen. Alle Angaben von einem Nicht-Juristen und schon deshalb: ohne Gewähr. Ergänzungen erwünscht, ebenso Korrekturen usw. Die Kommentarfunktion eignet sich für solche Rückmeldungen.

1 Kommentar

  1. „Kläre, unter welchem Rechtsschutz deine Beiträge stehen sollen“

    Das muss man nicht unbedingt. Wenn nichts angegeben ist, fällt dies (auch in der Schweiz) unter das Urheberrecht. Der Text gehört also dir allein und du darfst nicht einmal das Urheberrecht veräussern … (findest du im URG)

    Das Recht auf das eigene Bild gilt, soweit ich weiss, nicht in der Öffentlichkeit (also z.B. am Bahnhof). Allerdings sind gewisse Insignien (militärische Abzeichen, Landesflaggen und Familienwappen) ein rechtlicher Stolperstein.

    In der Schweiz besteht keine Impressumspflicht.

    Hoffentlich habe ich jetzt nicht „Seich“ angegeben, sonst einfach motzen.