Österreich: „Internet-Provider müssen bei Rechtsverstössen ihrer Kunden Auskunft über deren Name und Adressen geben, auch wenn die User eine dynamische (wechselnde) IP-Adresse zugewiesen bekommen hatten. Diese hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.“ Dem Wiener Standard ist diese Information zu entnehmen. Zum Artikel im Standard