Medienpraxis.ch

Blogethik und Recht

Gast-Blogger Rainer Langenhan ist Betreiber des Rechts-Blogs handakte. Er äussert sich in der Medienpraxis.ch zum Thema Recht und Blogethik.

Bezüglich der Blogethik unterliegen der Autor und die Kommentatoren zunächst einmal dem Recht z .B. des Landes, in dem die Domains gehosted werden (Zit: Solange sich ein Rechtsstreit um eine „.de“ – Domain [sog. ccTLD – country code top level domain] dreht und beide Parteien ihren Sitz in Deutschland haben, wirft die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit und der Anwendbarkeit des Rechts im Regelfall keine Probleme auf. Zuständig sind dann deutsche Gerichte, die deutsches Recht anwenden).

Ein Verstoss „allein“ gegen die Blogethik, der sich der Autor freiwillig „unterworfen“ hat, hätte mangels Verbindlichkeit keinerlei Konsequenzen. Sofern ein Autor Wert auf Blogethik legt, wird sich dies unmittelbar durch Art und Inhalt des Blogs dem Leser erschliessen.

Der Betreiber eines Weblogs kann nicht erwarten, dass sich jeder einzelne seiner Leser die blogethischen Vorstellungen zu eigen macht. Er kann allenfalls darauf hoffen, dass der eigene Stil genügend Anhaltspunkte dafür bietet, welchen Ansprüchen (auch) die Kommentare genügen sollten. Verstösse können – im Gegensatz zu solchen des Betreibers – immerhin durch Gebrauch des „Hausrechts“ geahndet werden.

Als Ergebnis zeigt sich, dass unter juristischen Gesichtspunkten Blogethik keinen Vorteil bringt. Wer mehrheitlich provozieren will, wird sich keinen „Richtlinien“ anschließen, seien sie verbindlich oder nicht. Dann bleibt eben doch nur der Rechtsweg…

3 Kommentare

  1. Ich bevorzuge es anstatt von Blog-Ethik von einem Blog-Codex zu sprechen.
    Solange ein Codex nicht gesetzlich verankert ist, erscheint es mir klar, dass ein Verstoss nicht die gleichen juristischen bzw. gar keine juristischen Konsequenzen hat.
    Alle sprechen immer von Selbstverantwortung und einer Inflation der Gesetzgebung. Mit einem Codex nimmt man sich selbst in die Pflicht, ohne gerade nach gesetzlichen Rahmenbedingungen zu rufen.
    Die Printmedien und auch die elektronischen Medien kennen Codizis. Weshalb soll das Internet eine Ausnahme sein?
    In rebecca’s pocket ist nachzulesen: «Webloggers who, despite my best efforts, persist in their quest to be regarded as journalists will have a special interest in adhering to these principles [Blog-Codex]. News organizations may someday be willing to point to weblogs (or weblog entries) as serious sources, but only if weblogs have, as a whole, demonstrated integrity in their information gathering and dissemination, and consistency in their online conduct.»
    Blogs, die für sich einen gewissen publizistischen Auftrag in Anspruch nehmen und Öffentlichkeit schaffen wollen, tun gut daran, sich an gewissen Standards zu orientieren. Und wenn die Blogsphäre mehr als bloss ein Mosaik von unzähligen Einzelblogs sein will, fände ich es begrüssenswert, wenn man sich an gemeinsamen Standards orientieren könnte. Intuitiv tun wir das ja viele schon, was spricht dagegen, diese Intuitionen auszuformulieren?

  2. Der Blogger entscheidet, klar. Nichts anderes sagt auch der Jurist. Es ist gut, dies so klar von einem Juristen zu hören. Es gibt jedenfalls keine juristischen Gründe für eine Blogethik, das Recht genügt, der Rest ist „Hausmacht“ des Bloggers. Wenn ich als Leserin und Kleinunternehmerin in einem Blog vorkomme, indem ich z. B. verleumdet werde, gehe ich gegen den Blogbetreiber vor, Blogethik hin, Blogethik her. Dabei brauche ich nicht mehr als einen rechtsstaatlichen Rahmen.

  3. Blog-Ethik ist wirklich eine Inhaltsfrage und soll es auch bleiben. Wie bei allen ethischen Fragen ist eine allfällige rechtliche Regelung nur die Spiegelung des allerkleinsten möglichen gemeinsamen Nenners. Und so lange Blogs vor allem nach dem Prinzip der Freiheit überhaupt ihre Attraktivität gewinnen, bleibt es dem Blogger überlassen, wie er damit umgeht. Der Leser kann wegklicken. Der Kommentierende passt sich an oder grenzt sich ab – immer in jedem Fall als Rekation auf Stil und Inhalt des Gelesenen. So beeinflusse ich als Blogger tatsächlich. Ich trage die Verantwortung für meine Inhalte weit jenseits rechtlicher Konsequenzen. Und missliebige Kommentare? Kann, könnte man wegradieren. Auch dies muss ich als Blog-Betreiber ganz allein mit mir selbst ausmachen…
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