Eine Geschichte, welche die Blogszene immer wieder beschäftigte, ist in eine neue Runde getreten. Apple war in der Meinung, Firmengeheimnisse seien in Blogs ausgeplaudert worden, rechtlich gegen Blogger vorgegangen. In erster Instanz bekam Apple auch recht. Doch nun wurde dieses Urteil revidiert. Der entscheidende Satz bei Heise lautet:

„In ihrem 69 Seiten umfassenden Spruch revidieren die Richter das Urteil der ersten Instanz und sprechen den Betreibern von Weblogs und Nachrichtenseiten im Internet dieselben Rechte auf Pressefreiheit zu, wie sie für Journalisten anderer Medien gelten. „

Damit nun liegt ein Urteil vor, das über den Einzelfall hinaus Wirkung zeitigen dürfte. Ich bin gespannt, wie dieses Urteil in der Lawblog-Szene kommentiert wird.