In der Schweiz soll künftig der Breitbandanschluss zur Grundversorgung gehören. Eine bestimmte Technologie wird dabei nicht präferiert. Die Neudefinition der Grundversorgung wurde durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) vorgenommen. Zu den vorgeschlagenen Änderungen in der Fernmeldeverordnung läuft zurzeit ein Vernehmlassungsverfahren. Dies bedeutet, dass die interessierten Kreise zu einer Stellungnahme eingeladen sind. Auch eine Preisgrenze wurde festgelegt:
Für den Breitbandanschluss „gilt eine Preisobergrenze von 69 Franken (exkl. Mehrwertsteuer), damit die Abonnenten, die über keinen Zugang zu Konkurrenzangeboten verfügen, nicht zu hohe Preise bezahlen müssen“, schreibt das Bundesamt in der Medienmitteilung.
24.2.2006 um 12:11 Uhr
Na ja, die Schweizer zahlen immer ein bisserl mehr als die Europäer…