Pressefreiheit usw.

In diesem Fall genügt der Verweis auf die Netzeitung. Eines Kommentars bedarf es in diesem Fall nicht, denn die Meldung spricht für sich: “Nur Zeitschriften, die einen Vertrag mit Microsoft unterschreiben, dürfen die neueste Vorabversion von Office veröffentlichen. Der Software- Konzern bekommt darin Mitsprache bei redaktionellen Inhalten zugesichert.” Weiter in der Netzeitung

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One Response to Pressefreiheit usw.

  1. ulysses says:

    Das wird die EU-Wettbewerbshüter sicher interessieren. Macht sich nicht so gut im laufenden Kartellverfahren …