Medienpraxis.ch

Pressefreiheit usw.

In diesem Fall genügt der Verweis auf die Netzeitung. Eines Kommentars bedarf es in diesem Fall nicht, denn die Meldung spricht für sich: „Nur Zeitschriften, die einen Vertrag mit Microsoft unterschreiben, dürfen die neueste Vorabversion von Office veröffentlichen. Der Software- Konzern bekommt darin Mitsprache bei redaktionellen Inhalten zugesichert.“ Weiter in der Netzeitung

1 Kommentar

  1. Das wird die EU-Wettbewerbshüter sicher interessieren. Macht sich nicht so gut im laufenden Kartellverfahren …